Stoppt A52

Erörterung

Alle wichtigen Fragen und Antworten!


Stoppt die A52

Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert.

Wann und wo findet die Erörterung statt?
Die Erörterung der Einsprüche gegen die A52 findet vom 4. bis 8. Dezember statt, im Story Eventhouse, Ruhrölstraße 3, 46240 Bottrop. Am 20.11.2023 wird auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster die genaue Tagesordnung veröffentlicht.

Wie ist der Ablauf, wann muss ich da sein?
Geplant ist:
Montag, 04. Dezember 2023:
9:30 – 16:30 Uhr Erörterung der Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange
Dienstag, 05. Dezember 2023:
9:00 – 16:00 Uhr Themenbezogene Erörterung von Einwendungen Privater
1. Planrechtfertigung
2. Planungsvarianten
3. Verkehrsprognose
4. Immissionen
5. Natur und Landschaft, Artenschutz
6. Wasser
7. Boden
8. Naherholung und Wegebeziehungen
9. Sonstige allgemeine Belange
Mittwoch, 06. Dezember 2023:
09:00 – 16:00 Uhr Erörterung der Einwendungen Privater, die durch eine geplante Grundstücksinanspruchnahme betroffen sind
Donnerstag, 07. Dezember 2023:
09:00 – 12:30 Uhr Erörterung der Einwendungen Privater, die durch eine geplante Grundstücksinanspruchnahme betroffen sind
13:15 – 16:00 Uhr Erörterung der Stellungnahme der anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen
Freitag, 08. Dezember 2023
09:00 – 10:00 Uhr Erörterung
Der Zeitbedarf für die Behandlung der einzelnen Tagesordnungspunkte kann nicht abgeschätzt werden. Bei Bedarf ist daher eine Verlängerung der Erörterung an den einzelnen Tagen über 16:00 Uhr hinaus möglich. Falls erforderlich, wird die Erörterung über den 08.12.2023 hinaus oder an einem späteren Termin fortgesetzt. In dem Termin werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu dem Plan mit denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, den Betroffenen, den Behörden und der Vorhabenträgerin (Autobahn GmbH) sachlich erörtert.
Erhalte ich eine Einladung?
Nur betroffene Grundstückseigentümer erhalten eine schriftliche Einladung. Alle anderen werden durch öffentliche Bekanntmachung informiert im Stadtspiegel, WAZ, im Internet.

Kann ich auch kommen, wenn ich noch nie einen Einspruch/ Widerspruch eingereicht habe?
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind nachfolgend genannte Privatpersonen:
• Einwenderinnen und Einwender (Personen, die schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erhoben haben)
• Betroffene (Personen, deren Rechte oder Belange von dem Vorhaben berührt werden) sowie deren
• gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, Bevollmächtigte und Sachbeistände (Bevollmächtigte haben ihre Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben) und
• Vertreterinnen und Vertreter der am Verfahren beteiligten Behörden und Verbände.
Darüber hinaus kann die Verhandlungsleitung im Einzelfall weiteren Personen die Teilnahme an der Erörterung gestatten.

Infos der Bezirksregierung Münster zur Erörterung:

Infos der Bezirksregierung
Stellungnahme der Autobahn GmbH zu den Einsprüchen

Darüber hinaus hat die Autobahn GmbH auf Ihrer Internetseite allgemeine Infos zum Bau der A52
Link zur Seite

Wie geht es weiter?
Ablauf

Die Bezirksregierung schreibt auf ihrer Internetseite:
Der Erörterungstermin dient dazu, das Vorhaben und seine Auswirkungen mit den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, den Trägern öffentlicher Belange (TöB) und dem Vorhabenträger sachlich im Detail zu erörtern.
Der Termin ist eine mündliche, nicht öffentliche Verhandlung, die von der Bezirksregierung Münster geleitet wird. Bei der Erörterung wird keine Entscheidung getroffen, sondern sie hat vielmehr das Ziel, die Betroffenen umfassend zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Bedenken persönlich zu erläutern und Anregungen zu geben. Das Vorbringen neuer Einwendungen im Erörterungstermin ist jedoch nicht mehr zulässig.

Die Ergebnisse des Erörterungstermins werden protokolliert und von der Planfeststellungsbehörde ausgewertet. Gegebenenfalls muss der Antragsteller aufgrund der Ergebnisse Änderungen in den Planunterlagen vornehmen.

Die dem Erörterungstermin folgende abschließende Entscheidung kann in Form eines Planfeststellungsbeschlusses odereiner Plangenehmigung erfolgen. Planfeststellungsbeschluss und Plangenehmigung ersetzen im Rahmen der Konzentrationswirkung grundsätzlich alle nach anderen Rechtsvorschriften notwendigenöffentlich-rechtlichen Genehmigungen,Erlaubnisse,Bewilligungen undZustimmungen.

Die Entscheidung wird den Betroffenen zugestellt und ortsüblich in den betroffenen Kommunen bekannt gegeben. Sofern mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind, kann die Zustellung auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Gegen den Planfeststellungbeschluss kann anschließend noch Klage erhoben werden.

Letzte Änderung am 21.11.2023